Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOM Medien GmbH ausschließlich gültig für den Verkauf von Sportliteratur über die www.wom-medien.de Website.

1. Auftragswesen
Der Auftrag kommt durch Ihre Online – Bestellung, telefonischen Auftrag oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Ware zustande. Verfügbare Ware wird sofort versendet, nicht verfügbare Ware erhalten Sie versandkostenfrei nachgeliefert sobald dieser Artikel wieder verfügbar ist.

2. Lieferung
Bestellungen werden sofort bearbeitet. Die Zustellung kann unter Umständen jedoch bis zu 4 Wochen dauern. Bei Artikeln die langfristig nicht lieferbar sind werden Sie entsprechend informiert. Der Versand erfolgt per DHL. Lieferungen ins Europäische Ausland werden per DHL versandt. Abonnement-Bestellungen sind grundsätzlich versandkostenfrei, sofern keine anderen Artikel mit im Warenkorb liegen.

3. Zahlung
Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten sind Lastschrift, Paypal und Amazon Pay.

4. Haftung
Ihre bestellten Artikel verlassen unser Haus in absolutem Neuzustand. Wir bitten Sie daher die Ware sofort beim Empfang und VOR Leistung einer Empfangsunterschrift den Inhalt auf seinen korrekten Zustand zu überprüfen. Sollte ein Artikel beschädigt sein, leisten Sie bitte keine Unterschrift. In diesem Fall füllt der Zusteller mit Ihnen einen Schadensbericht aus und wir werden umgehend informiert. Sie erhalten daraufhin eine Ersatzlieferung.
In dem Fall, dass Sie eine Büchersendung beschädigt erhalten haben senden Sie diese bitte unter Angabe der Reklamationsgründe an: WOM Medien GmbH, Auwiesenstraße 1, D-94469 Deggendorf. Die Rücksendung ist frei zu machen!! Sendungen welche uns unfrei erreichen können leider nicht angenommen werden.

5. Copyright
Alle Angaben, Bilder und veröffentlichte Texte sind geistiges Eigentum der jeweiligen Verlage. Der Nachdruck von Texten, Bildern und anderweitigen Angaben, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Eigentümers gestattet.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

7. Datenschutz
Ihre Daten werden in unserem EDV – System zur Auftragsabwicklung und für Informationszwecke gespeichert und nicht an Dritte weiter gegeben.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Deggendorf. Es gilt auch für Lieferungen ins Ausland deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN – Kaufrechts.

9. Abonnement und Einzelausgaben
Das Abonnement verlängert sich, falls nicht bei der Bestellung ausgeschlossen, automatisch um einen weiteren Bezugszeitraum, wenn es nicht spätestens drei Tage nach Erhalt der letzten Ausgabe gekündigt wurde. Das Testabonnement zum Vorzugspreis kann pro Person nur einmal bestellt werden, anschließend verweisen wir auf unsere Abonnements mit attraktiven Prämien.

Kunden eines digitalen Abonnements erhalten elektronischen Zugriff auf alle im Abonnement enthaltenen Ausgaben. Die Ausgaben können auf dem Rechner dauerhaft gespeichert werden. Dieser Zugriff endet mit Beendigung des Abonnements. Bei Kauf einer digitalen Einzelausgabe endet der Anspruch auf den Zugriff 14 Tage nach Bereitstellung des Zuganges.

Anzeigenaufträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WOM Medien GmbH ausschließlich gültig für Anzeigenaufträge.

1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in einer gedruckten oder digitalen verbreiteten Veröffentlichung des Verlages.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb von zwölf Monaten nach Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen.

3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

5. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagen-/Beihefter-/Beikleberaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beilagen und Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Aufträge, die sich auf die Gesamtauflage beziehen, haben Vorrang vor solchen, die nur eine Teilbelegung vorsehen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Verarbeitung von Sonderinsertionen.

7. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und der verwendeten Papierqualität.

8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

11. Rechnungen für die keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach Vereinbarung gewährt.

12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Es werden in jedem Fall vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

14. Kosten für die Anfertigung von Druckvorlagen oder vom Auftraggeber veranlasste Änderungen hat der Auftraggeber zu tragen.

15. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage mindestens 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

16. Chiffreanzeigen sind nicht möglich.

17. Der Verlag behält sich das Recht vor Anzeigen von Versandhändlern sowie Preiswerbung, insbesondere die Werbung mit Sonderangeboten, abzulehnen.

18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

19. Erfüllungsort ist für beide Parteien ist Deggendorf. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen der Gerichtsstand Deggendorf. Vereinbart ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Inländern Anwendung findet. Die Anwendbarkeit abweichender internationaler Übereinkommen wird ausgeschlossen.

20. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei; insbesondere gilt dies für Ansprüche aus urheber- und wettbewerbsrechtlichen Verstößen. Der Auftraggeber trägt alleine alle Kosten einer eventuell anfallenden Gegendarstellung nach Maßgabe der zum Zeitpunkt gültigen Anzeigenpreisliste.

21. Bei Widerruf haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

22. Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Anzeigentarife des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.

c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.

d) Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.

e) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

f) Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.

g) Bei elektronischer Datenübertragung der Druckvorlagen übernimmt der Verlag für fehlerhaft übertragene und gedruckte Anzeigen keine Haftung.

h) Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmeällen Anzeigen mit Coupon auch Rücken an Rücken zu platzieren.

i) Ein Ausschluss von Mitbewerbern für eine bestimmte Ausgabe oder auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden.

j) Die Anzeigen müssen den Interessen der Verteiler entsprechen. Stellt sich erst nach Erscheinen der Werbung heraus, dass die Anzeigen von den Verteilern nicht erwünscht sind, so hat der Verlag auch nachträglich das Recht, von der Abwicklung des Auftrages sofort zurückzutreten.